Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Murtal
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
von 8 - 12 Uhr und von 13 - 16 Uhr
und Freitag von 8 - 12 Uhr
Sprechtage:
Montag und Dienstag von 8 - 12 Uhr und von 13 - 16 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin für Ihre Anliegen in der Bezirkskammer.
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Sprechtage:
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An folgenden Tagen ist die Bezirkskammer Murtal geschlossen!
Dienstag 24.12.2024 Heiliger Abend
Dienstag 31.12.2024 Silvester
Dienstag 24.12.2024 Heiliger Abend
Dienstag 31.12.2024 Silvester
BAU-Sprechtag in der Bezirkskammer Murtal - JETZT NEU im Bezirk!
Gute Planung zahlt sich aus!
Als neues Service bieten wir für unsere Betriebe regelmäßige Bau-Sprechtage in der Bezirkskammer Murtal an. Holen Sie sich im Rahmen einer kostenlosen Beratungsstunde alle Infos und Tipps, wie Sie ihr Projekt effizient umsetzen:
Nutzen Sie den Bau-Sprechtag für ihr Bauprojekt:
Kontakt und Anmeldung:
DI Christina Steinberger
Bauberaterin Landwirtschaftskammer Steiermark
Mobil: +43 664 602596-1314
E-Mail: christina.steinberger@lk-stmk.at
Als neues Service bieten wir für unsere Betriebe regelmäßige Bau-Sprechtage in der Bezirkskammer Murtal an. Holen Sie sich im Rahmen einer kostenlosen Beratungsstunde alle Infos und Tipps, wie Sie ihr Projekt effizient umsetzen:
Nutzen Sie den Bau-Sprechtag für ihr Bauprojekt:
- Durchsprechen ihrer Skizzen und Ideen
- Den bestehenden Plan optimieren
- Diskutieren von Alternativen und Möglichkeiten
- Wichtige Meilensteine und nächste Schritte festlegen
- Bestandsgebäude optimal einbinden und nutzen
- Mindestmaße für Liegeboxen, Auslaufflächen und Gangbreiten
- Standards für besonders tierfreundliche Haltung (höherer Fördersatz)
Kontakt und Anmeldung:
DI Christina Steinberger
Bauberaterin Landwirtschaftskammer Steiermark
Mobil: +43 664 602596-1314
E-Mail: christina.steinberger@lk-stmk.at
Start des Förderprogramms "Versorgungssicherheit im ländlichen Raum - Energieautarke Bauernhöfe"
Der Klima- und Energiefonds wurde vom BMK beauftragt, mit den insgesamt 100 Mio. Euro
im Rahmen dieses Programms die Steigerung der Versorgungssicherheit im Land- und Forstwirtschaftssektor durch Förderung von umweltrelevanten Investitionsmaßnahmen zu bewirken. Damit soll eine gezielte Erhöhung des Eigenversorgungsgrades der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erreicht werden.
Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS-Betriebsnummer). --> zur Einreichung
Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut.
• Modul A – „Einzelmaßnahmen“:
In Modul A können vordefinierte Einzelinvestitionsmaßnahmen eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul B – Modul „Gesamtenergiekonzept“:
In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater
gefördert. Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes gemäß Punkt 8.4 ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul C. Die Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes muss bis zur Endabrechnung der Maßnahmen aus Modul C abgeschlossen sein. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul C – Modul „Kombimaßnahmen“:
In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag
eingereicht werden. Mit Steigerung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen entsprechend Modul B
und in Abhängigkeit des mit den Maßnahmen erreichten Eigenversorgungsgrades steigt die Höhe der
Förderung. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul D – Modul „Notstrom“:
Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das
Modul „Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des
Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit 850 Euro pro Betrieb pauschal gefördert.
Die Einreichung erfolgt im Gegensatz zu den Modulen A, B und C NACH Umsetzung der Maßnahme.
In den Modulen A, B und C werden Maßnahmen insbesondere in folgenden Bereichen gefördert:
• Steigerung des Eigenversorgungsgrades mit erneuerbarer Energie,
• Optimierung des Energieeinsatzes durch Energieeffizienzmaßnahmen,
• Optimierung des Energieeinsatzes durch Lastmanagementsysteme,
• Optimierung und Umstellung der landwirtschaftlichen Maschinen (Außenwirtschaft),
für eine
• optimale Einbindung des betrieblichen Energiesystems in Notfallsresilienzsysteme und
• Stärkung regionaler Energieversorgungskonzepte.
im Rahmen dieses Programms die Steigerung der Versorgungssicherheit im Land- und Forstwirtschaftssektor durch Förderung von umweltrelevanten Investitionsmaßnahmen zu bewirken. Damit soll eine gezielte Erhöhung des Eigenversorgungsgrades der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erreicht werden.
Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS-Betriebsnummer). --> zur Einreichung
Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut.
• Modul A – „Einzelmaßnahmen“:
In Modul A können vordefinierte Einzelinvestitionsmaßnahmen eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul B – Modul „Gesamtenergiekonzept“:
In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater
gefördert. Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes gemäß Punkt 8.4 ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul C. Die Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes muss bis zur Endabrechnung der Maßnahmen aus Modul C abgeschlossen sein. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul C – Modul „Kombimaßnahmen“:
In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag
eingereicht werden. Mit Steigerung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen entsprechend Modul B
und in Abhängigkeit des mit den Maßnahmen erreichten Eigenversorgungsgrades steigt die Höhe der
Förderung. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul D – Modul „Notstrom“:
Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das
Modul „Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des
Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit 850 Euro pro Betrieb pauschal gefördert.
Die Einreichung erfolgt im Gegensatz zu den Modulen A, B und C NACH Umsetzung der Maßnahme.
In den Modulen A, B und C werden Maßnahmen insbesondere in folgenden Bereichen gefördert:
• Steigerung des Eigenversorgungsgrades mit erneuerbarer Energie,
• Optimierung des Energieeinsatzes durch Energieeffizienzmaßnahmen,
• Optimierung des Energieeinsatzes durch Lastmanagementsysteme,
• Optimierung und Umstellung der landwirtschaftlichen Maschinen (Außenwirtschaft),
für eine
• optimale Einbindung des betrieblichen Energiesystems in Notfallsresilienzsysteme und
• Stärkung regionaler Energieversorgungskonzepte.
Existenzgründungsbeihilfe
Bei erstmaliger Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes im eigenen Namen und auf eigener Rechnung besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Existenzgründungsförderung zu stellen.
Der Antrag ist innerhalb eines Jahres ab der ersten Bewirtschaftung zu stellen – maßgeblicher Zeitpunkt ist die Aufnahme laut INVEKOS oder Träger der Sozialversicherung.
Der Antragssteller darf max. 40 Jahre alt sein.
Details zur Förderung der Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirte 75-01 befinden sich im Downloadbereich
Hier der Infofolder zur Existenzgründungsförderung
Bei erstmaliger Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes im eigenen Namen und auf eigener Rechnung besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Existenzgründungsförderung zu stellen.
Der Antrag ist innerhalb eines Jahres ab der ersten Bewirtschaftung zu stellen – maßgeblicher Zeitpunkt ist die Aufnahme laut INVEKOS oder Träger der Sozialversicherung.
Der Antragssteller darf max. 40 Jahre alt sein.
Details zur Förderung der Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirte 75-01 befinden sich im Downloadbereich
Hier der Infofolder zur Existenzgründungsförderung
Verlängerung Ausnahmegenehmigung Enthornung
Bei vielen Biobetrieben läuft mit Ende 2022 das Ansuchen "Betriebsbezogene Ausnahmegenehmigung für bestimmte Eingriffe" (Enthornung) aus.
Ein neuerliches Ansuchen/Verlängerung ist ab 1. Jänner 2023 möglich bzw. notwendig - jedenfalls aber spätestens vor den ersten Eingriffen.
Falls Sie selbst keinen Zugang zu dieser Online-Meldedatenbank (VIS) haben, ist Ihnen die Bezirksammer gerne bei der Antragstellung behilflich.
Bei vielen Biobetrieben läuft mit Ende 2022 das Ansuchen "Betriebsbezogene Ausnahmegenehmigung für bestimmte Eingriffe" (Enthornung) aus.
Ein neuerliches Ansuchen/Verlängerung ist ab 1. Jänner 2023 möglich bzw. notwendig - jedenfalls aber spätestens vor den ersten Eingriffen.
Falls Sie selbst keinen Zugang zu dieser Online-Meldedatenbank (VIS) haben, ist Ihnen die Bezirksammer gerne bei der Antragstellung behilflich.
Tierwohl - Weide - Weidetagebuch
All jene Betriebe, die im ÖPUL 2023 die Maßnahme "Weidehaltung" beantragt haben, sind verpflichtet, Aufzeichnungen über die Weidehaltung zu führen.
Hier finden Sie das Meldeformular.
All jene Betriebe, die im ÖPUL 2023 die Maßnahme "Weidehaltung" beantragt haben, sind verpflichtet, Aufzeichnungen über die Weidehaltung zu führen.
Hier finden Sie das Meldeformular.
PFERDEZUCHT - VIS Registrierung
Bereits im Jahr 2021 wurde mit einer europaweiten Durchführungsverordnung VO (EG) 2021-963 die Kennzeichnung von Equiden neu geregelt.
Jeder Pferdehalter ist somit verpflichtet, seinen Pferdebestand im VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) zu melden!
Anbei der Link vom Landespferdezuchtverband Steiermark zur VIS-Meldung
VIS-Meldungen leichtgemacht / Verbände / LZV Steiermark / News (pferdezucht-austria.at)
Bereits im Jahr 2021 wurde mit einer europaweiten Durchführungsverordnung VO (EG) 2021-963 die Kennzeichnung von Equiden neu geregelt.
Jeder Pferdehalter ist somit verpflichtet, seinen Pferdebestand im VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) zu melden!
Anbei der Link vom Landespferdezuchtverband Steiermark zur VIS-Meldung
VIS-Meldungen leichtgemacht / Verbände / LZV Steiermark / News (pferdezucht-austria.at)
BK aktuell - 1. Ausgabe 2024
Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe unserer Kammerzeitung der Bezirkskammer Murtal.
Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe unserer Kammerzeitung der Bezirkskammer Murtal.
Hotline Rinderkennzeichnung:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 7.30 bis 12.30 Uhr
Tel.: 0316 / 8050 - 9650
Fax: 0316 / 8050 - 9651
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 7.30 bis 12.30 Uhr
Tel.: 0316 / 8050 - 9650
Fax: 0316 / 8050 - 9651